Die Habilitationskommission setzt sich aus den Mitgliedern des Fachbereichsrates und allen weiteren Professorinnen oder Professoren des habilitationsführenden Fachbereiches zusammen. Den Vorsitz führt die Dekanin oder der Dekan. Die Habilitandin oder der Habilitand kann nicht Mitglied der Habilitationskommission sein. Die Kommission ist beschlussfähig mit der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Stimmberechtigt sind die Professorinnen oder Professoren und die Habilitierten aus anderen Gruppen. Sie beschließt mit der Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden. Geheime Abstimmungen sind unzulässig. Bei Stimmengleichheit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt. (vgl. §1 Abs. (5) Habilitationsordnung der Technischen Universität Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)).
- 30. April 2026, 16:15 Uhr, Raum S3|12 13 (WHR; Schloss)
- 11. Juni 2026, 16:15 Uhr, Raum S3|12 13 (WHR; Schloss)
Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vorher beim Dekanat eingereicht werden.