Dem Promotionsausschuss gehören an: der Dekan oder sein Stellvertreter als Vorsitzender; als ständige Mitglieder mindestens drei hauptamtliche Professoren; mindestens ein promovierter wissenschaftlicher Mitarbeiter; eine Studierende mit beratender Stimme. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fachbereichsrat auf die Dauer von drei Jahren (das studentische Mitglied auf die Dauer eines Jahres) bestellt (8. Novelle der Promotionsordnung der TU Darmstadt).
Der Promotionsausschuss entscheidet in Verfahrensangelegenheiten; insbesondere entscheidet er über die Zulassung zum Promotionsverfahren, über die Annahme als Doktorandinnen und Doktorand, setzt die Prüfungskommission ein und bestellt deren Vorsitzenden, die Betreuerinnen und Betreuer und die Referentinnen und Referenten.
Nähere Informationen zur Promotion finden Sie unter Promotion.
jeweils donnerstags; derzeit als Videokonferenz
- 22. Oktober 2020, 13:30 Uhr
- 28. Januar 2021, 13:30 Uhr
Unterlagen müssen spätestens 21 Tage vorher eingereicht werden.
Professorinnen und Professoren | |
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Prof. Dr. Jens Ivo Engels | engels@pg.tu-… |
Prof. Dr. Sybille Frank | frank@ifs.tu-… |
Prof. Dr. Marek Fuchs | fuchs@ifs.tu-… |
Prof. Dr. Alfred Nordmann | nordmann@phil.tu-… |
Prof. Dr. Andrea Rapp | rapp@linglit.tu-… |
Prof. Dr. Jens Steffek | steffek@pg.tu-… |
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | |
Dr. Luise Borek | luise.borek@tu-… |
Dr. Alexandra Eppinger | eppinger@pg.tu-… |
Studentische Mitglieder | |
Pauline Götz | fachschaft@gugw.tu-… |