Die formale Bearbeitung der Promotionsverfahren wird in Anlehnung der 8. Novelle der Promotionsordnung der TU Darmstadt (in der Fassung vom 08.02.2018, am 01.03.2018 in Kraft getreten) sowie den besonderen Bestimmungen des Fachbereichs von der Dekanatsverwaltung durchgeführt. Alle Anträge sind daher an diese zu richten.
Englische Fassung der Promotionsordnung (8th Amendment to the Doctoral Regulations)
(The English translation is for information purposes only. The legally binding document is the German version).
Der Promotionsausschuss kommt i.d.R. jeweils zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters zusammen (die Termine werden rechtzeitig unter Aktuelles angekündigt), um über eingegangenen Anträge zu entscheiden. Alle zu bearbeitenden Anträge müssen bis spätestens 21 Tage vor Stattfinden der Kommissionssitzung im Dekanat vorliegen.
1. Betreuung während der Promotion
Ein Promotionsvorhaben sollte durch eine Betreuungsperson begleitet werden. In der Regel ist diese Betreuungsperson Mitglied der Professorenschaft des Fachbereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
2. Zulassung zur Promotion
Sie reichen einen Antrag auf Annahme zur Promotion am Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften ein, der vom Promotionsausschuss entschieden wird.
3. Promovieren
Sie arbeiten an Ihrem Promotionsvorhaben und fertigen eine Dissertation an.
4. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Sobald die Dissertation fertiggestellt ist, stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und reichen die Dissertationsschrift für die Begutachtung im Dekanat ein. In der Disputation wird die Dissertation vor der Prüfungskommission öffentlich verteidigt.
5. Veröffentlichung der Dissertation
Abschließend veröffentlichen Sie die genehmigte Version ihrer Dissertation. Dann wird ihnen ihre Doktorurkunde überreicht!
Ausführliche Prozessbeschreibungen, Formulare und Dokumente finden Sie in den folgenden Abschnitten. Bei Fragen wenden Sie sich ans Dekanat.