TUCaN & Prüfung

In den zentralen TUCaN-FAQ finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die Nutzung von TUCaN und die Organisation Ihres Studiums inklusive Anleitungen und Video-Tutorials.

Sie sehen in TUCaN im Leistungsspiegel nur abgeschlossene Module. Wenn noch einzelne Noten fehlen, wird das ganze Modul nicht angezeigt. Sie sehen die Einzelleistungen unter „Semesterergebnisse“ in TUCaN. Wenn Sie Fragen dazu haben, stellen Sie Ihre Anfrage an das Studienbüro über das Kontaktformular .

Anmeldung in TUCaN immer zuerst am Modul, dann an der konkreten Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltungsanmeldung in TUCaN erfolgt in drei Schritten:

  • Zuerst melden Sie sich zum Modul an.
  • Dann zur konkreten Lehrveranstaltung.
    Beachten Sie, dass nach der Anmeldung zum Modul dort der Button „Anmeldung“ verschwindet und hinter jeder im Modul angebotenen Lehrveranstaltung ein Button „Anmeldung“ erscheint. Erst wenn Sie sich darüber zur konkreten Lehrveranstaltung angemeldet haben, sehen Sie diese im Stundenplan etc.
    Im Falle von Anmeldungsproblemen zu Modulen und Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro über das Kontaktformular .
  • Zuletzt melden Sie sich zur Prüfung während des Prüfungsanmeldezeitraums an.

Laut APB § 15, Abs. 1 ist der Rücktritt von einer Prüfung in der Regel bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails in TUCaN einsehen.

Beispiel: Die Prüfung findet am 22.05 statt. Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05 um 23:59 Uhr möglich.

Sie müssen sich in TUCAN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter Abmeldung von Prüfungen.

Sollten Sie sich in TUCaN nicht abmelden können, füllen Sie bitte das Rücktrittsformular (wird in neuem Tab geöffnet) aus. Bitte reichen Sie dieses Rücktrittsformular vollständig ausgefüllt innerhalb der Frist der Abmeldephase in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein. Die Frist bleibt auch bei Abmeldung per Rücktrittsformular unverändert.

Die ärztliche Krankschreibung (Attest) reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach Prüfungsdatum in dem Studienbüro ein, das Ihren Studiengang betreut. Das gilt auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich statt findet. Die Einreichung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Nur so ist ein krankheitsbedingter Rücktritt von der Prüfung nach §15(2) APB fristgerecht möglich.

Die Abrufung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Studierenden ist nicht möglich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Schriftform nachzuweisen.

Atteste für die Grundwissenschaften (Lehramt), einschließlich der beiden Module der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich (03-01-4007 Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung und 03-01-4008 Medienpädagogik), müssen im Studienbüro des Fachbereich Humanwissenschaften eingereicht werden.

Atteste für die übrigen Module des Vernetzungsbereiches (Lehramt) im Zentrum für Lehrerbildung.

Auf dem Attest / der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss Beginn und Ende der Erkrankung vermerkt sein.

Wenn die oben genannten Dokumente nicht fristgerecht eingesandt werden, dann werden alle Prüfungsleistungen für die ein Prüfungsrücktritt beantragt werden sollte, als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, da unentschuldigt am Prüfungstermin gefehlt wurde. Hiermit entfällt auch die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei Drittversuchen.

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