Formulare

Der Antrag für einen Wechsel auf die neue Ordnung ist bis zum 15.06. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.11. für das Sommersemester im Studienbüro des FB 02 abzugeben.

Füllen Sie bitte das Formular Neue Ordnung eines Studiengangs – Erklärung zum Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) aus und reichen Sie dieses es vollständig in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.

Eine Erklärung zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung durch die Einreichung eines Formulars ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wenn unter Prüfung > Meine Prüfungen > Anmeldung zu Prüfungen die Prüfung, zu der Sie sich anmelden wollen, nicht angezeigt wird, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.

Wenn unter Prüfung -> Meine Prüfungen -> Anmeldung zu Prüfungen zwar die Prüfung angezeigt wird, jedoch kein Link zum Anmelden, dann überprüfen Sie bitte zunächst in den Prüfungsdetails, ob die Anmeldefrist bereits abgelaufen ist.

Befinden Sie sich noch innerhalb der Anmeldefrist, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.

Wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist trotz korrekter Semesterauswahl nicht zu Ihrer Prüfung in TUCaN anmelden können, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro per Kontaktformular. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular für Prüfungen – nur wenn Anmeldung in TUCaN nicht möglich (wird in neuem Tab geöffnet) . Bitte reichen Sie dieses Anmeldeformular vollständig ausgefüllt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.

Laut APB § 15, Abs. 1 ist der Rücktritt von einer Prüfung in der Regel bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails in TUCaN einsehen.

Beispiel: Die Prüfung findet am 22.05 statt. Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05 um 23:59 Uhr möglich.

Sie müssen sich in TUCAN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter Abmeldung von Prüfungen.

Sollten Sie sich in TUCaN nicht abmelden können, füllen Sie bitte das Rücktrittsformular (wird in neuem Tab geöffnet) aus. Bitte reichen Sie dieses Rücktrittsformular vollständig ausgefüllt innerhalb der Frist der Abmeldephase in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein. Die Frist bleibt auch bei Abmeldung per Rücktrittsformular unverändert.

1. Laden Sie das Formular „Anmeldung zur Abschlussarbeit“ (wird in neuem Tab geöffnet) herunter und füllen Sie es ausschließlich elektronisch aus (PDF-Formular).

2. Leiten Sie das ausgefüllte Formular an die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter weiter mit der Bitte um Unterschrift und Eintragung des Datums für die Vergabe des Themas (= Beginn der Frist, innerhalb der die Abschlussarbeit anzufertigen und im Studienbüro einzureichen ist). Bitte beachten Sie darauf, dass dieser Fristbeginn nicht das Datum der Einreichung des Formular beim Studienbüro ist, sondern das Datum der Vergabe des Themas. Das Datum der Vergabe des Themas / Fristbeginn darf nicht vordatiert werden.

3. Die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter sendet Ihnen das Formular per E-Mail zurück.

4. Verfahren Sie in gleicher Weise beim Versenden Ihrer Anmeldung an die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter. (Das von der/dem Erstgutachtenden unterzeichnete Formular wird mit der Bitte um Unterschrift per Mail an die/den Zweitgutachtenden geschickt.)

5. Nach deren/dessen Unterschrift, sendet er/sie das Formular per E-Mail an die/den Studierende/n zurück.

6. Leiten Sie das nun vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an das Studienbüro weiter.

7. Jetzt prüft das Studienbüro die eingereichten Unterlagen.

8. Falls Ihre Anmeldung vollständig und rechtens ist, erfolgt die Anmeldung zum Abschlussmodul / zur Abschlussarbeit in TUCaN durch die zuständige Sachbearbeiterin im Studienbüro.

9. Das Studienbüro benachrichtigt alle Beteiligten (Studierende/r, Gutachter*innen) über die erfolgreiche Anmeldung.

Informationen bezüglich der Bescheinigung gemäß des BAFöG-Formblatts 5 finden Sie in unseren FAQs .