Das Recht der Natur
Flüssen, Wäldern, oder Seen einklagbare Rechte einzuräumen und sie somit vor einem unnachhaltigen Zugriff zu schützen, klingt für viele zunächst abwegig. Tatsächlich sind aber die Rechte der Natur in den Verfassungen von Bolivien und Ecuador verankert. In Neuseeland, Indien, Kolumbien und Spanien (u.a.) haben ausgewählte Ökosysteme Rechtstatus erlangt. In Deutschland hat erstmalig in diesem Jahr ein Richter am Landgericht Erfurt eine Rechtssubjektivität für „ökologische Personen“ begründet. Es bleibt spannend, ob und welches transformative Potenzial von dieser Rechtsentwicklung ausgehen wird.

