Master of Arts (M.A.)

Studiengänge Master of Arts

Vertiefung und zweiter Studienabschluss: Ein Master-Studiengang baut auf einem Bachelor auf und kann forschungs- oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Die Studiendauer beträgt planmäßig vier Semester. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Master-Programm und somit Immatrikulationsvoraussetzung ist ein Abschluss als „Bachelor of Arts“ oder „Bachelor of Science“ im gleichen Studiengang der Technischen Universität Darmstadt oder ein gleichwertiger Abschluss.

Studiengänge Master of Arts

Das aufbauende Master-Studium dient der wissenschaftlichen Vertiefung und führt zum zweiten Studienabschluss. Ein Master-Studiengang kann eine forschungsorientierte oder eine anwendungsorientierte Ausrichtung haben. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion und ist den (bisherigen) Abschlüssen „Diplom“ und „Magister Artium“ gleichwertig.

Folgende Master of Arts-Studiengänge werden am Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften angeboten:

  • Angewandte Linguistik
  • Data and Discourse Studies
  • Geschichte
  • Governance und Public Policy
  • Internationale Studien/Friedens- und Konfliktforschung
  • Linguistic and Literary Computing
  • Philosophie
  • Politische Theorie
  • Soziologie
  • Technik und Philosophie

Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind

An der Technischen Universität Darmstadt können Sie über 90 Studiengänge in Teilzeit studieren, um Ihr Studium an Ihre Lebenssituation anzupassen. Wir informieren Sie, welche Möglichkeiten ein Teilzeitstudium bietet, unter welchen Bedingungen ein Teilzeitstudium aufgenommen werden kann und geben Ihnen Tipps für ein erfolgreiches Studium.
Weitere Informationen

Neue Ordnung der Studiengänge ab 01.10.2019

Der Antrag für einen Wechsel auf die neue Ordnung ist bis zum 15.06. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.11. für das Sommersemester im Studienbüro des FB 02 abzugeben. Reichen Sie Ihr unterschriebenes Formular Neue Ordnung des Studiengangs – Erklärung zum Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) digital via Kontaktformular ein.

Eine Erklärung zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung durch die Einreichung eines Formulars ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Folien der Vollversammlung am 07.11.2019 (wird in neuem Tab geöffnet)
Folien der Vollversammlung am 23.05.2019 (wird in neuem Tab geöffnet)