Föderalismus – reformbedürftig?
01.06.2026
Vor 20 Jahren wurde die „Föderalismusreform I“ verabschiedet, die größte Reform der föderalen Ordnung in Deutschland seit 1949. Ziel war es, die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zu entflechten, um Wettbewerb und Verantwortung zu fördern und die Nutzung des Bundesrats als Blockade-Instrument einzuschränken.
Die Reform stärkte die Autonomie der Länder in der Gesetzgebung. Der Anteil zustimmungspflichtiger Gesetze sank von 50 bis 60 Prozent auf unter 40 Prozent, was als moderater Erfolg gewertet werden kann. Allerdings wurde das Ziel, Aufgabenverflechtungen zu reduzieren, nicht erreicht. Vielmehr nahmen die finanziellen und organisatorischen Verflechtungen zu, etwa in der Forschung, bei Sozialleistungen und in der Flüchtlingsunterbringung.
Lesen Sie den ganzen Beitrag von Prof.in Nathalie Behnke vom
Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften auf der TU Hauptseite.