Promotionsausschuss

Dem Promotionsausschuss gehören an: der/die Dekan:in oder die Stellvertretung als Vorsitzende:r, als ständige Mitglieder mindestens drei hauptamtliche Professor:innen; mindestens eine:r promovierte:r wissenschaftliche:r Beschäftigte:r (hilfsweise eine nicht-promovierte wissenschaftliche Person mit beratender Stimme); ein Mitglied der Studierenden mit beratender Stimme (cf. §3 Abs. (1) Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)). Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fachbereichsrat auf die Dauer von drei Jahren (das studentische Mitglied auf die Dauer eines Jahres) bestellt (cf. §3 Abs. (2) Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet))

Der Promotionsausschuss entscheidet in Verfahrensangelegenheiten; insbesondere entscheidet er über die Annahme als Doktorand:in, über die Zulassung zum Promotionsverfahren, setzt die Prüfungskommission ein und bestellt deren Vorsitzende:n, die Betreuenden und die Referierenden. Nähere Informationen zur Promotion finden Sie unter Promotion .

jeweils 13:00 Uhr

  • 25. April 2024, Raum S3|13 111
  • 6. Juni 2024 (Umaluftermin)
  • 11. Juli 2024, Raum S3|13 111

Unterlagen müssen spätestens 21 Tage vorher bei der/dem eingereicht werden.

Professorinnen und Professoren E-Mail
Prof. Dr. Jens Ivo Engels
Prof.in Dr. Sybille Frank
Prof.in Dr. Nina Janich
Prof.in Dr. Andrea Rapp
Prof. Dr. Jens Steffek
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter E-Mail
Dr. Philipp Hegel
Dr. Jens Marquardt
Studentische Mitglieder E-Mail
Mohammed Bouras