Promotion

Promotion in einem innovativen und exzellenten Forschungsumfeld

Der Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften bietet engagierten Wissenschaftler:innen ein herausragendes Forschungsumfeld. Er versteht die Promotion als erste Berufsphase, in der sich die Promovierenden für unterschiedliche Karriereziele qualifizieren.

Promotionen an der TU Darmstadt werden als wissenschaftliche Qualifikation und erste Berufsphase verstanden, nicht als dritte Phase des Studiums. Es gibt zwei Wege zur Promotion:

  • Traditionell – Promovierende forschen individuell unter der Betreuung einer Betreuungsperson und sind nicht durch ein verpflichtendes Studienprogramm gebunden.
  • Strukturiert – Doktorand:innen promovieren im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms, zumeist in einem Verbund mit anderen Promovierenden.

Umfangreiche Informationen über Promotion an der TU Darmstadt – u.a. formale Voraussetzungen, Finanzierung, Betreuung – finden Sie auf der Seite Promovieren an der TU Darmstadt.

Die formale Bearbeitung der Promotionsverfahren wird in Anlehnung der 9. Novelle der Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) der TU Darmstadt (in der Fassung vom 15.11.2023, am 15.02.2024 in Kraft getreten) sowie den besonderen Bestimmungen des Fachbereichs (cf. Seite 56ff) (wird in neuem Tab geöffnet) von der durchgeführt. Alle Anträge sind daher an diese zu richten.

Der Promotionsausschuss kommt i.d.R. jeweils zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters zusammen (die Termine werden rechtzeitig unter Aktuelles angekündigt), um über eingegangenen Anträge zu entscheiden. Alle zu bearbeitenden Anträge müssen bis spätestens 21 Tage vor Stattfinden der Kommissionssitzung im Dekanat vorliegen.

1. Betreuung während der Promotion

Ein Promotionsvorhaben sollte durch eine Betreuungsperson begleitet werden. In der Regel ist diese Betreuungsperson Mitglied der Professorenschaft des Fachbereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

2. Zulassung zur Promotion

Sie reichen einen Antrag auf Annahme zur Promotion am Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften ein, der vom Promotionsausschuss entschieden wird.

3. Promovieren

Sie arbeiten an Ihrem Promotionsvorhaben und fertigen eine Dissertation an.

4. Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung der Dissertation stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und reichen die Dissertationsschrift in elektronischer Form beim Dekanat zur Begutachtung ein. In der Disputation wird die Dissertation öffentlich vor der Prüfungskommission verteidigt.

5. Veröffentlichung der Dissertation

Abschließend veröffentlichen Sie die genehmigte Version Ihrer Dissertation. Dann wird Ihnen Ihre Doktorurkunde überreicht!

Ausführliche Prozessbeschreibungen, Formulare und Dokumente finden Sie in den folgenden Abschnitten. Bei Fragen wenden Sie sich ans .

1. Betreuungszusage einholen

Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand:in muss der:die Bewerber:in einen Vorschlag für eine Betreuungsperson vorlegen. (vgl. Promotionsordnung § 7 (1))

2. Registrierung / Einschreibung online

Für eine Promotion an der TU Darmstadt ist eine Online-Registrierung verpflichtend; die Einschreibung als Promotionsstudierende:r ist freiwillig. Beide Optionen sind ganzjährig ohne Fristen möglich. Um die Online-Registrierung vorzunehmen, benötigen Sie zunächst die die Betreuungszusage des Fachbereichs.

Nehmen Sie Ihre Registrierung / Einschreibung über das Web-Portal TUCaN vor (zur Anleitung).

Wenn Sie bereits an der TU Darmstadt studiert haben, nutzen Sie bitte Ihre TU-ID zum Login. Ansonsten erstellen Sie bitte einen neuen Account. Nach Abschluss der Online-Bewerbung wird im Portal ein Antrag auf Registrierung / Einschreibung (für nationale Promovierende) bzw. ein Deckblatt (für internationale Promovierende) generiert.

Am Ende des Vorgangs bitte den Antrag auf Einschreibung / Registrierung ausdrucken, unterschreiben und im Dekanat am FB 02 abgeben. Dort werden wir für Sie den Abschnitt „interner Verarbeitungsvermerk“ mit den Daten zu Ihrer Annahme als Doktorand:in ausfüllen, stempeln und unterschreiben. Sodann leiten wir Ihren Antrag per Hauspost an das Dezernat IIB Sachgebiet: Bewerbung und Zulassung weiter. Im Dezernat IIB wird Ihre Einschreibung oder Registrierung ggf. nachdem Sie weitere erforderliche Unterlagen eingereicht und den Semesterbeitrag gezahlt haben für Sie vorgenommen. Ob Sie noch weitere Unterlagen einreichen müssen, erfahren Sie in Ihrem Online-Bewerbungs-Account (TUCaN) im Abschnitt „Meine Dokumente“ .

Lassen Sie sich nicht von den Begriffen „Bewerbung / Online-Bewerbung“ in TUCaN irritieren; diese werden aus technischen Gründen sowohl für die Registrierung als auch für die Einschreibung als Promotionsstudierende:r verwendet.

Dabei gilt der nächsten Schritt nur für internationale Promovierende. Mit „internationale Promovierende“ werden Personen bezeichnet, die ihre HZB (Hochschulzugangsberechtigung) oder den Masterabschluss im Ausland erworben haben. Personen mit ausländischer HZB und Masterabschluss an der TU Darmstadt zählen wie nationale Promovierende.

Nur internationale Promovierende. Einreichung von Unterlagen bei „Zulassung International“ (Referat VIIIA)

  • „Deckblatt zur Bewerbung zur Promotion“ aus TUCaN
  • Zur Promotion berechtigende Zeugnisse Bachelor-/Masterzeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht jeweils in amtlich beglaubigten Kopien und Übersetzungen.
  • Passkopie
  • Lebenslauf
  • Hinweis: Sprachzertifikate werden nicht benötigt

Sind Ihre Unterlagen vollständig eingegangen, erhalten Sie vom Ref. VIII A einen „Zulassungsbescheid für die Promotion unter aufschiebender Bedingung“.

Diese Zulassung ist keine Annahme als Doktorand:in! Ausschließlich der Promotionsausschuss trifft die Entscheidung über die Annahme. Zusätzlich erhalten Sie Ihren „Antrag Einschreibung/Registrierung (international)“. Beide Dokumente stehen Ihnen im TUCaN-Portal unter „Meine Dokumente“ zur Verfügung. Über die Bereitstellung der Dokumente werden Sie per E-Mail informiert.

3. Nach Registrierung im Portal

Nach Abschluss der Online-Bewerbung wird im Portal ein Antrag auf Registrierung / Einschreibung generiert. Bitte reichen diesen im Dekanat des Fachbereichs zusammen mit den Dokumenten für den Antrag auf Annahme als Doktorand:in ein.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Promotion

Details zur Registrierung/Einschreibung

FAQ zu Promotionen an der TU-Darmstadt

(vgl. § 7 der Promotionsordnung)

Um einen Antrag zur Annahme als Doktorand:in (wird in neuem Tab geöffnet) am Fachbereich 2 zu stellen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses zusammen an das des Fachbereichs 2.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten (vgl. § 7 Abs. (2) der Promotionsordnung):

  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweis eines zur Promotion nach dieser Promotionsordnung berechtigenden Abschlusses
  • Unterschriebenen Betreuungszusage – Vorschlag der Betreuungsperson nach § 10 Abs. 1; wird eine Betreuungsperson nach § 11 Abs. 2 lit. e) vorgeschlagen ist ein zusätzliches positives Votum eines Mitglieds der Professor:innengruppe des Fachbereiches vorzulegen;
  • Die für die Entscheidung des Promotionsausschusses erforderlichen weiteren Angaben, die auf den Internetseiten des Fachbereichs veröffentlicht sind.
  • Die für die Hochschulstatistik erforderlichen Angaben.
  • Alle Doktorand:innen müssen unbeschadet ihrer Pflichten nach der Einschreibeordung der TU Darmstadt sicherstellen, dass sie bis zum Abschluss der Promotion über ein persönliches E-Mail-Postfach erreichbar sind.

Sobald der Promotionsausschuss Ihren Antrag behandelt hat, werden Sie postalisch über die Entscheidung informiert.

(vgl. § 8 der Promotionsordnung)

Das Promotionsverfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) der:des Doktoranden:in an den:die Dekan:in des zuständigen Fachbereiches. Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind beizufügen:

  • Lebenslauf und Übersicht des Bildungswegs
  • ein elektronisches Exemplar der Dissertation in Textform
  • auf Wunsch der Referent:innen ist zu deren Händen zusätzlich jeweils eine schriftliche Fassung einzureichen.
  • Erklärung zur Dissertation
  • eine Erklärung, ob schon früher eine Promotion versucht wurde. In diesem Fall sind nähere Angaben über Zeitpunkt, Hochschule, Dissertationsthema und Ergebnis dieses Versuches mitzuteilen.
  • die (Kopie der) Quittung über Entrichtung der Promotionsgebühr.

Die Gebühr in Höhe von 100 EUR ist auf das folgende Konto zu überweisen
(Bankverbindung der Technischen Universität Darmstadt):
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
Kto-Nr. 704 300 (BLZ 508 501 50)
IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00, BIC / SWIFT-Code: HELADEF1DAS
Verwendungszweck: Promotionsgebühren FB 2
Bei eingeschriebenen Promotionsstudierenden ist auch die Angabe der Matrikel-Nummer notwendig.

(vgl. §§ 14, 15, 16 der Promotionsordnung)

Sobald alle Gutachten im Dekanat des Fachbereichs 2 eingegangen sind, werden die eingesetzte Prüfungskommission und die Kandidat:innen informiert.

Die Terminfindung für die Disputation wird dann dezentral über die Mitglieder der Prüfungskommission organisiert. Das Dekanat des Fachbereichs 2 lädt lediglich zu diesem Termin ein und stellt einen Raum für die mündliche Prüfung bereit.

(vgl. § 19 der Promotionsordnung)

Nach bestandener Prüfung hat der:ie Doktorand:in die Dissertation unter Berücksichtigung der Auflagen der Prüfungskommission (§ 17 Abs. 3) auf dem Hochschulpublikationsserver der ULB hochzuladen. Soweit der:die Doktorand:in dabei nicht auf eine Verlagspublikation nach Abs. 5 oder 6 oder einen Antrag auf Verlängerung der Einlieferungsfrist bzw. auf Sperrfrist nach § 20 Abs. 2 oder 3 hinweist, erfolgt durch das Hochladen auf dem Hochschulpublikationsserver der ULB die Veröffentlichung der Dissertation.

Die Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach bestandener Prüfung erfolgen. Auflagen der Prüfungskommission (§ 17 Abs. 3) sind zu berücksichtigen. Die Dissertation ist vollständig zu veröffentlichen. Die Einlieferungsfrist kann in begründeten Fällen durch den Promotionsausschuss auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Der Antrag ist innerhalb der Einlieferungsfrist zu stellen.

Die Einlieferungsfrist kann durch den Promotionsausschuss über Abs. 2 hinaus bis zu insgesamt fünf Jahre verlängert werden (Sperrfrist), wenn der Nachweis geführt wird, dass ein Verlagsvertrag vorliegt oder die Dissertation zur Veröffentlichung in einer referierten Zeitschrift angenommen oder die Sperrfrist zur Erlangung eines Schutzrechtes erforderlich ist. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Dissertation durch den:die Doktoranden:in auf einen nicht für Dritte zugänglichen Server der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt hochgeladen, aber nicht veröffentlicht.

Nach Ablauf der ggf. verlängerten Einlieferungs- bzw. Sperrfrist erfolgt unverzüglich die Veröffentlichung auf dem Hochschulpublikationsserver durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Gleiches gilt, wenn ein Antrag nach Abs. 2 oder 3 nicht genehmigt wird.

Dokumente zur Veröffentlichung der Dissertation

Vorgaben zum Titelblatt einer Dissertation (deutsch) (wird in neuem Tab geöffnet)

Doctoral Thesis Title Page Specifications (english) (wird in neuem Tab geöffnet)

Erklärung zur Rechteübertragung (Lizenz Veröffentlichung) (wird in neuem Tab geöffnet)

Weitere Dokumente und Informationen

Kommt der:die Doktorand:in der Einlieferungspflicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so gilt die Promotion als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn der Doktorand bzw. die Doktorandin die Auflagen nach § 17 Abs. 3 nicht erfüllt oder die Veröffentlichung nicht oder nicht rechtzeitig nachweist.

(vgl. §§ 20, 21, 22 der Promotionsordnung)

Bei elektronischer Veröffentlichung ist kein Pflichtexemplar in Schriftform bei der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt einzureichen.

Die jeweilige Anzahl der Pflichtexemplare bei anderen Veröffentlichungsmodalitäten entnehmen Sie aus §20 der Promotionsordnung. Sobald die Veröffentlichung nachgewiesen ist, teilt die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt dem Fachbereich die Einlieferung mit. Anschließend wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde an die Doktorand:innen vollzogen. Von diesem Zeitpunkt an ist der bzw. die nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

Wird zwischen erfolgreicher Disputation und der Aushändigung der Doktorurkunde eine Bescheinigung der erfolgreichen Disputation benötigt, stellt das Dekanat auf formlosen Antrag ein entsprechendes Dokument aus.

(vgl. §§ 17, 21, 22 der Promotionsordnung)

Das Recht zur Führung des Doktorgrades beginnt erst nach Vollzug der Promotion.

Sobald die Veröffentlichung auf dem Hochschulpublikationsserver nach § 19 Abs. 1 oder nach § 19 Abs. 4 bis 6 erfolgt ist, teilt die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt dem zuständigen Fachbereich dies mit. Anschließend wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde an den:die Doktoranden:in vollzogen. Von diesem Zeitpunkt an ist der:die nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

Um einen klaren verwaltungstechnischen Ablauf von Promotionen zu gewährleisten, stellt das Dezernat II – Studium und Lehre, Hochschulrecht umfangreiche Informationen wie z.B. Dokumente, Prozesse, Anleitungen und FAQ zur Verfügung unter folgendem Link:

FAQ zu Promotionen an der TU Darmstadt

Auf dieser Seite finden Sie u.a. folgende Informationen: Allgemeines, Prozess: Registrierung Promovierende, Unterprozess: Veröffentlichung der Dissertation, Promovierendenerfassung – Tabelle, Dokumente / Hinweise für Promovierende.