Aktuelle Ausschreibungen und Informationen

Wie jedes Halbjahr können Sie aktuell bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember Frauen:fördermittel bei uns beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .

Das Team der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften schreibt hiermit Druckkostenzuschüsse für Dissertationen von Frauen: am Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften aus. Diese Ausschreibung wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln halbjährlich wiederholt. Die Höhe der Druckkostenzuschüsse richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und den eingegangenen Anträgen.

Anträge auf Druckkostenzuschüsse dürfen unter folgenden Bedingungen bewilligt werden:

  • Die Dissertation wurde von einer Frau: am Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der TU Darmstadt eingereicht.
  • Die Disputation der Arbeit erfolgte ZWISCHEN DEM 16.01.2024 UND DEM 15.07.2024.
  • Der Antrag muss von der Promovendin: selbst gestellt werden. Pro Promovendin: darf insgesamt nur ein Antrag gestellt werden.

Die Promovendin* stellt einen formlosen schriftlichen Antrag mit folgenden Informationen:

  • Kurze schriftliche Begründung des Antrags
  • Angabe des Termins der Disputation (z.B. über die Einladung zur Disputation)
  • Angabe der Gutachter:innen der Schrift (z.B. über die Einladung zur Disputation)
  • Auskunft über den Bearbeitungsstand des Manuskripts
  • Angaben zu den Kosten des Drucks (mittels Kostenvoranschlag oder Rechnung des Verlags)

Bewilligte Gelder werden gegen Vorlage der Rechnung des Verlags ausgeschüttet. Die Dissertation soll bis zum 15. Januar 2025 publiziert sein.

Anträge sind bis zum 15.07.2024 per E-Mail zu richten an:

Die TU Darmstadt fördert den Verbleib von Wissenschaftlerinnen in Forschung und Lehre und vergibt jährlich Wiedereinstiegsstipendien an Wissenschaftlerinnen mit abgeschlossener Promotion, die aufgrund von Betreuungspflichten ihre Forschung ausgesetzt haben. Bis zu drei Stipendiatinnen werden zehn Monate lang mit monatlich 1.800 EUR gefördert, um beispielsweise einen Antrag für ein eigenes Forschungsprojekt zu stellen.

Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen aller Fachkulturen aus dem In- und Ausland, die bereits eine Promotion abgeschlossen haben und ihren Weg in der Wissenschaft weitergehen wollen. Jedes Jahr werden drei Stipendien vergeben. Stichtag für die Vergabe eines Stipendiums ist jeweils der 1. März, 1. Juli sowie 1. November. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Der Prof. Sorin Huss Fonds unterstützt Studierende und Promovierende mit Kind bei der Kinderbetreuung. Bewerbungen können jeweils zum Beginn des Semesters an die Servicestelle Familie der TU Darmstadt gerichtet werden.