Frauen:fördermittel
Ziel und Zweck
Die Frauen:fördermittel des Fachbereiches sind dazu gedacht, Frauen: in ihrer persönlichen, beruflichen und vor allem wissenschaftlichen Weiterqualifikation zu unterstützen. Die Frauen:fördermittel können grundsätzlich von Vertreterinnen: aller Statusgruppen in Anspruch genommen werden. Sie können sich mit Maßnahmen bewerben, die ein Jahr zurückliegen oder in den kommenden zwölf Monaten stattfinden sollen. Über die Vergabe der Frauen:fördermittel entscheidet eine Kommission, die jährlich auf der Frauen:vollversammlung des Fachbereiches neu gewählt wird.
Verwendung der Mittel
Die Mittel können unter anderem verwendet werden für:
- Frauen:förderung im und zum Studium
- Frauen:förderung in der wissenschaftlichen Qualifizierung
- Frauen:förderung für administrativ-technische Mitarbeiterinnen:
- Unterstützung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Familienförderung
- Erhebung von geschlechtsspezifischen Daten
Antragstellung
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs ist zurzeit nicht besetzt.
Leitlinien zur Verwendung der Frauen:fördermittel (seit 1. März 2015): (wird in neuem Tab geöffnet) Leitlinien zur Verwendung der Frauen:fördermittel in den Fachbereichen
Weitere Informationen finden Sie auf der der Technischen Universität Darmstadt. Seite der zentralen Gleichstellungsbeauftragte