TUCaN, Prüfungen, Formulare

In den zentralen TUCaN-FAQ finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die Nutzung von TUCaN und die Organisation Ihres Studiums inklusive Anleitungen und Video-Tutorials.

Der Antrag für einen Wechsel auf die neue Ordnung ist bis zum 15.06. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.11. für das Sommersemester im Studienbüro des FB 02 abzugeben.

Füllen Sie bitte das Formular Neue Ordnung eines Studiengangs – Erklärung zum Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) aus und reichen Sie dieses es vollständig in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.

Eine Erklärung zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung durch die Einreichung eines Formulars ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

1. Laden Sie das Formular „Anmeldung zur Abschlussarbeit“ (wird in neuem Tab geöffnet) herunter und füllen Sie es ausschließlich elektronisch aus (PDF-Formular).

2. Leiten Sie das ausgefüllte Formular an die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter weiter mit der Bitte um Unterschrift und Eintragung des Datums für die Vergabe des Themas (= Beginn der Frist, innerhalb der die Abschlussarbeit anzufertigen und im Studienbüro einzureichen ist). Bitte beachten Sie darauf, dass dieser Fristbeginn nicht das Datum der Einreichung des Formular beim Studienbüro ist, sondern das Datum der Vergabe des Themas. Das Datum der Vergabe des Themas / Fristbeginn darf nicht vordatiert werden.

3. Die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter sendet Ihnen das Formular per E-Mail zurück.

4. Verfahren Sie in gleicher Weise beim Versenden Ihrer Anmeldung an die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter. (Das von der/dem Erstgutachtenden unterzeichnete Formular wird mit der Bitte um Unterschrift per Mail an die/den Zweitgutachtenden geschickt.)

5. Nach deren/dessen Unterschrift, sendet er/sie das Formular per E-Mail an die/den Studierende/n zurück.

6. Leiten Sie das nun vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an das Studienbüro weiter.

7. Jetzt prüft das Studienbüro die eingereichten Unterlagen.

8. Falls Ihre Anmeldung vollständig und rechtens ist, erfolgt die Anmeldung zum Abschlussmodul / zur Abschlussarbeit in TUCaN durch die zuständige Sachbearbeiterin im Studienbüro.

9. Das Studienbüro benachrichtigt alle Beteiligten (Studierende/r, Gutachter*innen) über die erfolgreiche Anmeldung.

Sie sehen in TUCaN im Leistungsspiegel nur abgeschlossene Module. Wenn noch einzelne Noten fehlen, wird das ganze Modul nicht angezeigt. Sie sehen die Einzelleistungen unter „Semesterergebnisse“ in TUCaN. Wenn Sie Fragen dazu haben, stellen Sie Ihre Anfrage an das Studienbüro über das Kontaktformular .

Anmeldung in TUCaN immer zuerst am Modul, dann an der konkreten Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltungsanmeldung in TUCaN erfolgt in drei Schritten:

  • Zuerst melden Sie sich zum Modul an.
  • Dann zur konkreten Lehrveranstaltung.
    Beachten Sie, dass nach der Anmeldung zum Modul dort der Button „Anmeldung“ verschwindet und hinter jeder im Modul angebotenen Lehrveranstaltung ein Button „Anmeldung“ erscheint. Erst wenn Sie sich darüber zur konkreten Lehrveranstaltung angemeldet haben, sehen Sie diese im Stundenplan etc.
    Im Falle von Anmeldungsproblemen zu Modulen und Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro über das Kontaktformular .
  • Zuletzt melden Sie sich zur Prüfung während des Prüfungsanmeldezeitraums an.

Wenn unter Prüfung > Meine Prüfungen > Anmeldung zu Prüfungen die Prüfung, zu der Sie sich anmelden wollen, nicht angezeigt wird, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.

Wenn unter Prüfung -> Meine Prüfungen -> Anmeldung zu Prüfungen zwar die Prüfung angezeigt wird, jedoch kein Link zum Anmelden, dann überprüfen Sie bitte zunächst in den Prüfungsdetails, ob die Anmeldefrist bereits abgelaufen ist.

Befinden Sie sich noch innerhalb der Anmeldefrist, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.

Wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist trotz korrekter Semesterauswahl nicht zu Ihrer Prüfung in TUCaN anmelden können, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro per Kontaktformular. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular für Prüfungen – nur wenn Anmeldung in TUCaN nicht möglich (wird in neuem Tab geöffnet) . Bitte reichen Sie dieses Anmeldeformular vollständig ausgefüllt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.

Laut APB §15, Abs. 1 gilt: Ein Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen ist bis sieben Tage vor dem Termin der Prüfungsleistung möglich.

Was bedeutet „bis 7 Tage vorher“?
Dies bedeutet, dass ein Rücktritt bis zum Abend des 8. Tages vor der Prüfung (23:59 Uhr) möglich ist. Danach ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen nicht mehr zulässig. Ab dem Morgen des 7. Tages vor der Prüfung gelten die Regelungen gemäß § 15 Abs. 2 APB (z. B. Rücktritt aus Krankheitsgründen mit ärztlicher Bescheinigung).

Beispiel:
Findet die Prüfung am Dienstag, den 22. Februar, statt, können Sie sich bei einer Abmeldefrist von 7 Tagen bis Montag, den 14. Februar, um 23:59:59 Uhr abmelden.

Wo finden Sie die Abmeldefristen?
Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails in TUCaN einsehen.

Wie melden Sie sich ab?
Melden Sie sich in TUCaN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung ab. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter dem Stichwort Abmeldung von Prüfungen.

Sollten Sie sich in TUCaN nicht abmelden können, nutzen Sie bitte das Rücktrittsformular. (wird in neuem Tab geöffnet) Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Reichen Sie es innerhalb der Abmeldefrist in digitaler Form (als Anhang) über das Kontaktformular im Studienbüro ein.

Bitte beachten Sie, dass die Frist auch bei der Abmeldung per Rücktrittsformular unverändert bleibt.

Die ärztliche Krankschreibung (Attest) reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach Prüfungsdatum in dem Studienbüro ein, das Ihren Studiengang betreut. Das gilt auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich statt findet. Die Einreichung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Nur so ist ein krankheitsbedingter Rücktritt von der Prüfung nach §15(2) APB fristgerecht möglich.

Die Abrufung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Studierenden ist nicht möglich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Schriftform nachzuweisen.

Atteste für die Grundwissenschaften (Lehramt), einschließlich der beiden Module der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich (03-01-4007 Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung und 03-01-4008 Medienpädagogik), müssen im Studienbüro des Fachbereich Humanwissenschaften eingereicht werden.

Atteste für die übrigen Module des Vernetzungsbereiches (Lehramt) im Zentrum für Lehrerbildung.

Auf dem Attest / der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss Beginn und Ende der Erkrankung vermerkt sein.

Wenn die oben genannten Dokumente nicht fristgerecht eingesandt werden, dann werden alle Prüfungsleistungen für die ein Prüfungsrücktritt beantragt werden sollte, als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, da unentschuldigt am Prüfungstermin gefehlt wurde. Hiermit entfällt auch die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei Drittversuchen.

Weitere wichtige Informationen

Informationen bezüglich der Bescheinigung gemäß des BAFöG-Formblatts 5 finden Sie in unseren FAQs .