Zentrale FAQ zu TUCaN
In den zentralen TUCaN-FAQ finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die Nutzung von TUCaN und die Organisation Ihres Studiums sowie Video-Tutorials.
Allgemeine Fragen zu Stand der Bewerbung, Immatrikulation und Exmatrikulation, Rückmeldefristen, Semesterbeitrag
Bitte wenden Sie sich an den Studierendenservice. Der Studierendenservice ist zuständig für alle Belange von Studierenden und Studieninteressierten und deren verwaltungstechnischen Abläufe:
- Bewerbung und Zulassung (deutsche Hochschulzugangsberechtigung)
- Einschreibung, Studiengangswechsel, inkl. Umschreibung Bachelor zu Master (deutsche Hochschulzugangsberechtigung)
- Semesterbeiträge
- Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
- Studienbescheinigungen
- Ausstellen von Beglaubigungen/Zweitschriften sowie die Legalisationen von Urkunden
- Bestätigen der Studienzeiten für die Rentenversicherungsträger
- Krankenkasse
- Gasthörerschaft
Kontakt: studierendenservice@tu-…
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Immatrikulation an den Studierendenservice der TU Darmstadt.
Bitte wenden Sie sich an den Studierendenservice.
Lehramt an Gymnasien
Das Studienbüro Lehramt am ZfL – Zentrum für Lehrkräftebildung ist Ansprechpartner für folgende Anliegen:
- Verwaltung Vernetzungsbereich LaG
- Verwaltung Praxissemester LaG
- Koordination Schulpraxis,
- Leistungsübersicht für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen
- Beratung von schwangeren & stillenden Studierenden
- Beratung zum Verfahren der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der TU Darmstadt.
- Koordination PO-Wechsel: Der Antrag ist nur in Zusammenhang mit dem Beratungsprotokoll aus der ZfL Peer-Beratung gültig. In der Peer-Beratung wird ausführlich mit Ihnen besprochen, welche Auswirkungen der PO-Wechsel auf Ihren weiteren Studienverlauf hat. Hinweis: Sofern die Ordnung komplett gewechselt wird, ggf. zukünftig wieder auftretende Wechsel der Ordnung nur eines Faches oder der Bildungswissenschaften innerhalb einer Ordnung verbleiben wie bisher in den jeweils zuständigen Fachbereichen.
- Auslandsaufenthalte (Schulpraktika)
- Bescheinigungen: Rentenversicherungsanfragen, Leistungsübersichten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Bafög, Leistungsspiegel Staatsexamen, KfW, Praxisphasennachweise (alt: Orientierungspraktikumsnachweise)
- Nachteilsausgleich
- Zusätzliche Leistungen
- Abschlussverbuchung LaG
- prüfungsrechtliche Verwaltung Praxisphasen für den nicht-bildungswissenschaftlichen Anteil des Vernetzungsbereichs/Praxissemester im LaG (versäumte Anmeldungen, Krankmeldungen, sonstige Rücktrittsgründe,…)
- Praktikumsnachweise
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an das Studienbüro Lehramt.
Prüfungen
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten finden Sie in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB).
Wenn unter Prüfung > Meine Prüfungen > Anmeldung zu Prüfungen die Prüfung, zu der Sie sich anmelden wollen, nicht angezeigt wird, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.
Wenn unter Prüfung -> Meine Prüfungen -> Anmeldung zu Prüfungen zwar die Prüfung angezeigt wird, jedoch kein Link zum Anmelden, dann überprüfen Sie bitte zunächst in den Prüfungsdetails, ob die Anmeldefrist bereits abgelaufen ist.
Befinden Sie sich noch innerhalb der Anmeldefrist, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie das richtige Semester, in dem Sie sich zum Modul (bei Modulabschlussprüfungen) bzw. zu der Veranstaltung (bei studienbegleitenden Prüfungen) angemeldet hatten, ausgewählt haben.
Wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist trotz korrekter Semesterauswahl nicht zu Ihrer Prüfung in TUCaN anmelden können, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro per Kontaktformular. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular für Prüfungen – nur wenn Anmeldung in TUCaN nicht möglich (wird in neuem Tab geöffnet) . Bitte reichen Sie dieses Anmeldeformular vollständig ausgefüllt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.
Anmeldungen von Prüfungen können in der Regel bis 8 Tage vor Prüfungstermin getätigt werden.
Sollte eine Anmeldung in TUCaN nicht möglich sein reichen Sie dieses Anmeldeformular (wird in neuem Tab geöffnet) vollständig ausgefüllt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist in digitaler Version als Anhang über das Kontaktformular im Studienbüro ein.
Die TU Darmstadt ermöglicht allen Fachbereichen die Prüfungsanmeldezeiträume selbst festzulegen, weshalb die Anmelde- und Abmeldefristen von Fachbereich zu Fachbereich variieren können. Es gilt immer die Frist, die an der entsprechenden Prüfung in TUCaN hinterlegt ist. Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen, die Sie in den Prüfungsdetails einsehen können.
Die ärztliche Krankschreibung (Attest) reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach Prüfungsdatum in dem Studienbüro ein, das Ihren Studiengang betreut. Das gilt auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich statt findet. Die Einreichung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Nur so ist ein krankheitsbedingter Rücktritt von der Prüfung nach §15(2) APB fristgerecht möglich.
Die Abrufung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Studierenden ist nicht möglich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Schriftform nachzuweisen.
Atteste für die Grundwissenschaften (Lehramt), einschließlich der beiden Module der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich (03-01-4007 Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung und 03-01-4008 Medienpädagogik), müssen im Studienbüro des Fachbereich Humanwissenschaften eingereicht werden.
Atteste für die übrigen Module des Vernetzungsbereiches (Lehramt) im Zentrum für Lehrerbildung.
Auf dem Attest / der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss Beginn und Ende der Erkrankung vermerkt sein.
Wenn die oben genannten Dokumente nicht fristgerecht eingesandt werden, dann werden alle Prüfungsleistungen für die ein Prüfungsrücktritt beantragt werden sollte, als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, da unentschuldigt am Prüfungstermin gefehlt wurde. Hiermit entfällt auch die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei Drittversuchen.
Laut APB §15, Abs. 1 gilt: Ein Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen ist bis sieben Tage vor dem Termin der Prüfungsleistung möglich.
Was bedeutet „bis 7 Tage vorher“?
Dies bedeutet, dass ein Rücktritt bis zum Abend des 8. Tages vor der Prüfung (23:59 Uhr) möglich ist. Danach ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen nicht mehr zulässig. Ab dem Morgen des 7. Tages vor der Prüfung gelten die Regelungen gemäß § 15 Abs. 2 APB (z. B. Rücktritt aus Krankheitsgründen mit ärztlicher Bescheinigung).
Beispiel:
Findet die Prüfung am Dienstag, den 22. Februar, statt, können Sie sich bei einer Abmeldefrist von 7 Tagen bis Montag, den 14. Februar, um 23:59:59 Uhr abmelden.
Wo finden Sie die Abmeldefristen?
Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails in TUCaN einsehen.
Wie melden Sie sich ab?
Melden Sie sich in TUCaN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung ab. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter dem Stichwort Abmeldung von Prüfungen.
Sollten Sie sich in TUCaN nicht abmelden können, nutzen Sie bitte das Rücktrittsformular. (wird in neuem Tab geöffnet) Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Reichen Sie es innerhalb der Abmeldefrist in digitaler Form (als Anhang) über das Kontaktformular im Studienbüro ein.
Bitte beachten Sie, dass die Frist auch bei der Abmeldung per Rücktrittsformular unverändert bleibt.
Leistungen, Leistungsspiegel & Leistungsbescheinigungen
Noten werden durch die Prüfenden eingetragen und dann durch das Studienbüro im Webportal veröffentlicht. Wenn Noten in TUCaN nicht erscheinen, kann es sein, dass diese noch nicht vom Prüfer eingetragen oder noch nicht durch das Studienbüro veröffentlicht wurden.
In der Leistungsübersicht des TUCaN-Webportals sehen Sie nur Noten zu bereits abgeschlossenen Modulen. Wenn noch einzelne Noten fehlen, wird das ganze Modul nicht angezeigt. Allerdings können Sie Ihre Einzelleistungen in TUCaN unter „Semesterergebnisse“ einsehen. Falls das Modul abgeschlossen ist, Sie die Note aber trotzdem nicht in der Leistungsübersicht sehen, wenden Sie sich an das Studienbüro.
Eine Übersicht Ihrer Leistungen können Sie sich jederzeit selbst in TUCaN unter Prüfungen + Leistungsspiegel anzeigen lassen und ausdrucken.
Wenn Sie eine offizielle Leistungsübersicht / einen Leistungsspiegel aus dem Studienbüro beantragen, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, am besten mit der Nennung, warum Sie einen Leistungsspiegel benötigen (z.B. um sich ggf. damit für eine andere Uni zu bewerben). Bearbeitungszeit ist ca. 2-3 Werktage. Der Leistungsspiegel wird maschinell erstellt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.
Sie legen das Formular in Papierform vor, Blankoformulare werden nicht bearbeitet. Im Studienbüro wird das Formular bearbeitet und dem Studiendekan/der Studiendekanin zur Unterschrift vorgelegt.
Bitte beachten Sie seit dem 17.09.2015 folgende Berechnungsgrundlage für die Leistungsbescheinigung gem. §48 BaföG (Formblatt 5): Berechnungsgrundlage sind nur faktisch erbrachte Leistungen (ohne offene Leistungen). Zur Bestätigung der Leistungsbescheinigung sind für die Semester 1-3 75 CP erforderlich inklusive der Leistungen aus dem 4. Semester, die bereits vorhanden sind.
Anträge & Anerkennungen
Sämtliche Anträge an die Prüfungskommission sind im Studienbüro abzugeben. Das Studienbüro fungiert als Geschäftsstelle für die verschiedenen Prüfungskommissionen der vom FB 2 verantworteten Studiengänge. Anträge, die Sie direkt bei den Prüfungskommissionsvorsitzenden abgeben, werden gar nicht oder mit Verzögerung bearbeitet, da auch diese erst den Weg über das Studienbüro nehmen.
Alle Anträge auf Anerkennung gehen im Studienbüro ein und werden an die zuständige Person weitergeleitet.
Studierende stellen einen ausführlichen, schriftlichen und unterschriebenen Antrag an die Prüfungskommission. Dem Antrag sollten alle erforderlichen Nachweise über die erbrachte Leistung in Kopie beiliegen. Im Antrag sollte zudem formuliert werden, in welchem Modul die Leistung anerkannt werden soll. Der Antrag ist im Studienbüro einzureichen. Die Prüfungskommission entscheidet über den Antrag.
Abschlussarbeiten & Abschlussdokumente
1. Studierende/r lädt das Formular „Anmeldung zur Abschlussarbeit“ (wird in neuem Tab geöffnet) herunter und füllt es ausschließlich elektronisch aus (PDF-Formular).
2. Studierende/r leitet das ausgefüllte Formular an die/den Erstgutachter:in mit der Bitte um Unterschrift und Eintragung des Datums für die Vergabe des Themas (Fristbeginn) per E-Mail weiter.
3. Die/der Erstgutachter:in sendet der/dem Studierenden das Formular per E-Mail zurück.
4. Studierende/r verfährt nun in gleicher Weise beim Versenden ihrer Anmeldung an die/den Zweitgutachter:in (Das von der/dem Erstgutachter:in unterzeichnete Formular wird, mit der Bitte um Unterschrift an die/den Zweitgutachter:in per E-Mail geschickt.)
5. Nach deren/dessen Unterschrift, sendet er/sie das Formular per E-Mail an die/den Studierende/n zurück.
6. Das nun vollständig ausgefüllte Formular wird von der/dem Antragsteller:in an das Studienbüro per E-Mail weitergeleitet.
7. Jetzt prüft das Studienbüro die eingereichten Unterlagen.
8. Falls Ihre Anmeldung vollständig und rechtens ist, erfolgt die Anmeldung zum Abschlussmodul / zur Abschlussarbeit in TUCaN durch Ihre:n zuständige:n Sachbearbeiter:in im Studienbüro.
9. Das Studienbüro benachrichtigt alle Beteiligten (Studierende:r, Gutachter:innen) über die erfolgreiche Anmeldung.
TUbama (TU Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten) ist das digitale Archiv für Bachelor- und Masterarbeiten an der TU Darmstadt, in dem alle studentischen Abschlussarbeiten durch termingerechtes Hochladen der Bachelor- oder Masterarbeit eingereicht werden müssen, um den prüfungsrechtlichen Anforderungen der Einreichung eines elektronischen Exemplars (§ 23 (7) der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt) zu genügen.
Die Nutzung von TUbama zur Abgabe der Abschlussarbeiten für die elektronische Archivierung ist verpflichtend für alle Studierenden.
Das TUbama Portal finden Sie unter: https://tubama.ulb.tu-darmstadt.de
Die Anleitungen und Hilfen für Studierende finden Sie unter folgendem Link:
Hilfe & FAQ für Studierende -> Prüfungen -> Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten werden ausschließlich elektronisch eingereicht. Die elektronische Einreichung im TU-Portal TUbama muss termingerecht erfolgen. Die unterschriebene und eingescannte Erklärung zur Abschlussarbeit gemäß §22 (7) APB muss sowohl in die elektronisch eingereichte Abschlussarbeit integriert sein, als auch parallel zur Einreichung in TUbama per E-Mail an das Studienbüro gesendet werden (cf. Informationen zum Thema Abschlussarbeit einreichen).
Das Bewertungsverfahren soll sechs Wochen nicht überschreiten (cf. APB §26 (3)).
Wir empfehlen dringend, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben (cf. Informationen zum Exmatrikulationsverfahren).
Die Ausstellung der Abschlussdokumente ist kein automatisierter Prozess, zumal die letzte Leistung nicht immer eine Einzelprüfung (wie die Bewertung der Thesis darstellt). Aus diesem Grund kontaktieren Sie das Studienbüro per Kontaktformular und bitten um Ausstellung der Abschlussdokumente, sobald Sie Ihre letzte Leistung abgelegt haben.
Sonstiges
Laut Einschreibeordnung der Technischen Universität Darmstadt (ESO) § 1 Abs. 12 gilt: Alle eingeschriebenen Personen müssen das von der TU Darmstadt zur Verfügung gestellte persönliche E-Mail-Postfach aktivieren und im Rahmen des Studiums zum Austausch studienrelevanter Informationen verbindlich und regelmäßig nutzen.
Informationen zur Einrichtung des Email-Kontos finden Sie auf den Webseiten des Hochschulrechenzentrums (HRZ).
Für alle Joint Bachelor Fächerkombinationen ist das Studienbüro des FB 2 zuständig, auch wenn Sie ein Anliegen im Bereich des nicht FB 2-Fachs haben.
Seminararbeiten sind immer direkt bei den Lehrenden oder am entsprechenden Fachgebiet/Institut abzugeben. Das Studienbüro ist für Entgegennahme der Seminararbeiten nicht zuständig.
Je nachdem in welchem Studiengang Sie eingeschrieben sind, können Sie sich entweder selbstständig über TUCaN zu den Wahlbereichen anmelden (dazu beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in TUCaN) oder Sie müssen das Studienbüro per Kontaktformular kontaktieren.
Die Satzungsbeilage ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der TU Darmstadt. Die Satzungsbeilage enthält insgesamt für die TU Darmstadt die Texte, die amtlich veröffentlicht werden müssen (Satzungen). Das sind vor allem die Ordnungen für die Studiengänge (Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan, Modulhandbuch) und die universitätsweit gültigen Regelungen (APB,PO/AT, usw.)